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Datenschutzrechte in Asien

Zuletzt aktualisiert: 9. September 2026

Rechte nach dem indischen DPDP Act, dem singapurischen PDPA und dem japanischen APPI sowie unsere Beschwerde- und Datenschutz-Kontaktstelle.

1. Anwendungsbereich

Diese Seite gilt für Einwohner Indiens, Singapurs und Japans. Die Verfahren zur Ausübung dieser Rechte sind durchgehend gleich; Bezeichnungen, Fristen und Aufsichtsbehörden unterscheiden sich.

Der Dienst wird in China und Südkorea nicht aktiv angeboten; PIPL und PIPA werden hier daher nicht behandelt. Sollte sich das ändern, wird diese Seite vor Aufnahme eines Angebots ergänzt.

2. Indien — DPDP Act 2023

Als Data Principal stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:

  • Zugang zu einer Übersicht der verarbeiteten Daten und der Stellen, mit denen sie geteilt wurden (Abschnitt 11).
  • Berichtigung, Vervollständigung und Aktualisierung Ihrer Daten (Abschnitt 12).
  • Löschung nicht mehr benötigter Daten (Abschnitt 12).
  • Benennung einer anderen Person, die diese Rechte bei Tod oder Handlungsunfähigkeit ausübt (Abschnitt 14).
  • Prüfung einer Beschwerde durch den Grievance Officer (Abschnitt 13).

4. Grievance Officer

Abschnitt 13 DPDP verlangt einen veröffentlichten Beschwerdeweg. Denselben Weg nutzen wir für die Funktion des Datenschutzbeauftragten nach dem singapurischen PDPA.

Kontakt für Beschwerden und Datenschutz

privacy@buildinghost.eu

Falls Sie unsere Antwort nicht zufriedenstellt, können Sie das Data Protection Board of India anrufen.

5. Singapur — PDPA

Abschnitt 11 PDPA verpflichtet uns, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und dessen Kontaktdaten zu veröffentlichen — siehe Abschnitt 4 oben.

Sie haben das Recht auf Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten und auf Auskunft darüber, wie sie im vergangenen Jahr verwendet wurden (Abschnitt 21), sowie auf Berichtigung (Abschnitt 22). Wir antworten innerhalb von 30 Tagen; ist das nicht möglich, nennen wir Ihnen den realistischen Zeitrahmen.

Beschwerden können an die Personal Data Protection Commission (PDPC) gerichtet werden.

6. Japan — APPI

Der Verwendungszweck ist in der Datenschutzerklärung dargelegt und wird gemäß Art. 21 APPI öffentlich bekannt gemacht.

Sie haben das Recht, Offenlegung, Berichtigung, Ergänzung, Löschung und Nutzungsunterbrechung Ihrer Daten zu verlangen (Art. 33–35). Solche Anträge bearbeiten wir im selben Verfahren wie alle anderen.

Die Angaben zum Unternehmen — Firma, Anschrift und Vertretungsberechtigte — sind gemäß Art. 32 Abs. 1 auf der Seite „Impressum“ veröffentlicht.

Beschwerden können an die Personal Information Protection Commission (PPC) gerichtet werden.

Impressum

7. Internationale Übermittlungen

Die Daten werden in der Europäischen Union (Irland) gespeichert. Japan und die EU erkennen ihre Datenschutzniveaus gegenseitig an, weshalb eine Übermittlung in die EU keiner zusätzlichen Einwilligung nach Art. 28 APPI bedarf. Für betroffene Personen in Indien und Singapur beruht die Übermittlung auf vertraglichen Garantien.

8. Aufsichtsbehörden

  • Indien — Data Protection Board of India
  • Singapur — Personal Data Protection Commission (pdpc.gov.sg)
  • Japan — Personal Information Protection Commission (ppc.go.jp)

9. So üben Sie Ihre Rechte aus

Stellen Sie einen Antrag über den Bildschirm Datenschutz und Daten in Ihrem Konto oder schreiben Sie an privacy@buildinghost.eu. Unter Umständen müssen wir Ihre Identität überprüfen, bevor wir einem Antrag nachkommen.